Honorar
Sitzungen vor Ort
Die Sitzungen können nur 14-tägig stattfinden. Die Dauer der Gespräche liegt daher meistens bei 75 Minuten (in der Anfangsphase manchmal auch bis zu 90 Minuten).
Das zeitbezogene Honorar ist unabhängig von der Dienstleistung, gilt also sowohl für die Tätertherapie als auch für die Sexualtherapie.
Erstgespräch
- Viertelstündiges unverbindliches Vorgespräch: kostenlos
Folgegespräche
- 2026: EUR 132,00 pro Zeitstunde (anteilig)
- 2027: EUR 138,00 pro Zeitstunde (anteilig)
zahlbar per Überweisung auf Rechnung
Kostenübernahme
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Kosten für sexualtherapeutische Leistungen weder über die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen, noch über die Beihilfe geltend gemacht werden können, da sie in der Regel keine Psychotherapie im Sinne des Sozialgesetzbuches darstellen. Dasselbe gilt auch für die Tätertherapie.
Bescheinigungen
Für Therapiebescheinigungen berechne ich eine viertel Stunde extra.

