Voraussetzungen
Ich behandle ausschließlich heranwachsende (18-21 J.) und erwachsene (21+) Sexualstraftäter und Beschuldigte.
Kinder und Jugendliche, bzw. deren Eltern, sollten sich wegen Beratung oder Therapie an die Jugendgerichtshilfe Ihrer Kommune wenden.
- Lernbehinderung
- Mangelnde Sprachkenntnisse
- Mangelndes Schuldbewusstsein
- Mehrere einschlägige Vorverurteilungen
- Gewaltanwendung oder -androhung
- Gewaltphantasien (sexueller Sadismus)
- Realer Missbrauch von Kindern (Hands-on-Delikte)
Als forensischer Sexualtherapeut führe ich keine Begutachtungen vor, während oder nach laufenden Therapien durch.
Da Krankenkassen die Tätertherapie nicht bezahlen, sollte die Finanzierung vorher gesichert sein. Die Kosten für ein Jahr Therapie belaufen sich zur Zeit bei 20 bis 25 Sitzungen auf etwa 3.150 bis 3.950 Euro, also im Schnitt ca. 290 Euro monatlich.

